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Allgemeine Hinweise:
Ein Ausfuhrkennzeichen (umgangssprachlich auch Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen) besteht aus der Angabe des Kreises, einem rotem Gültigkeitssiegel, gefolgt von 2 bis 4 Ziffern, 1 Buchstaben sowie dem Gültigkeitsdatum im roten Feld. Insgesamt darf das Kennzeichen ohne dem Gültigkeitsdatum aus nicht mehr als 7 Stellen bestehen. Vor dem Siegel dürfen maximal drei Buchstaben stehen, A-Z sowie Ä, Ö und Ü. Das Datum im roten Bereich gibt den letzten Gültigkeitstag der deutschen Versicherung an, nicht, wie fälschlich oft angenommen, den letzten Gültigkeitstag des Kennzeichens. Es ist möglich, im Ausland auf ein bereits "abgelaufenes" Ausfuhrkennzeichen bis zu einem Jahr weiteren Versicherungsschutz abzuschliessen. Die Gültigkeitsdauer ist von 14 Tagen bis 12 Monaten möglich, sofern für diesen Zeitraum ein gültiger HU-Untersuchungsbericht vorgelegt werden kann. Eine Überprüfung auf Gültigkeit und Sinnhaftigkeit wird hier nicht vorgenommen.
Quellennachweis für die Abkürzungen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg

Ausfuhrkennzeichen Deutschland
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