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Allgemeine Hinweise:
Ein Kennzeichen muss mindestens drei Stellen aufweisen. Der weisse Kreis symbolisiert das jeweilige Siegel; auf die Darstellung des Dienstsiegels wird aus rechtlichen Bedenken verzichtet. Vor dem Siegel dürfen maximal drei Buchstaben stehen, A-Z sowie Ä, Ö und Ü. Nach dem Kreis müssen ein bis zwei Buchstaben folgen sowie maximal 4 Zahlen. Die Buchstaben I, O und Q können nicht verwendet werden.
Grüne Kennzeichen wurden für steuerbefreite Fahrzeuge ausgegeben, zum Beispiel landwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Schausteller oder bestimme Anhänger. Eine Überprüfung auf Gültigkeit und Sinnhaftigkeit wird hier nicht vorgenommen.

Kennzeichen Bundesrepublik Deutschland
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