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In Österreich gibt es neben den herkömmlichen KFZ-Kennzeichen auch Wunschkennzeichen. Während bei herkömmlichen Kennzeichen im Bereich rechts des Wappens zunächst ein Ziffernblock und danach ein Buchstabenblock steht, ist es bei Wunschkennzeichen umgekehrt.
Beispiel eines Wunschkennzeichens
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Das Kürzel für den Zulassungsbereich ist bei beiden Varianten ident und kann nicht frei gewählt werden. Insgesamt darf ein Wunschkennzeichen aus maximal sieben Stellen inkl. dem Bezirkskürzel bestehen, dies sind sechs wählbare Stellen in den Bezirkshauptstädten und fünf Stellen in den übrigen Bezirken. Der Block rechts des Wappen muss aus mindestens drei Zeichen bestehen, zB. AB 1 oder A 12. Die gewählten Zeichen dürfen nicht anstössig oder verboten sein. Sonderzeichen und Umlaute sind nicht möglich.
Ein österreichisches Wunschkennzeichen gilt 15 Jahre ab Reservierung. Es kann wahlweise sofort einem Fahrzeug zugewiesen werden oder für eine spätere Inanspruchnahme reserviert werden. Nicht in Anspruch genommene Kombinationen verfallen nach fünf Jahren. Für den Antrag auf ein Wunschkennzeichen ist die örtliche zuständige Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig; dies ist üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft, die Landespolizeidirektion oder das Magistrat. Für die Abholung und die Verlängerung der Wunschkombination ist die jeweilige Zulassungsstelle zuständig.
KFZ-Kennzeichen gelten meist als behördliche Urkunden. Beachten Sie alle rechtlichen Hinweise im Impressum sowie unsere Datenschutzerklärung.
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