Erstellen Sie hier sofort und unkompliziert Grafiken von historischen Händlerkennzeichen und Oldtimerkennzeichen aus der BRD.
Allgemeine Hinweise:
Ein Kennzeichen muss mindestens drei Stellen aufweisen. Der weisse Kreis symbolisiert das jeweilige Siegel; auf die Darstellung des Dienstsiegels wird aus rechtlichen Bedenken verzichtet. Vor dem Siegel dürfen maximal drei Buchstaben stehen, A-Z sowie Ä, Ö und Ü. Nach dem Kreis müssen ein bis zwei Buchstaben folgen sowie maximal 4 Zahlen. Die Buchstaben I, O und Q können nicht verwendet werden.
Rote Kennzeichen wurden an KFZ-Betriebe und Händler, u. a. für Probefahrten (mit 05 oder 06 beginnend) oder für Oldtimerzulassungen (mit 07 beginnend) ausgegeben. Eine Überprüfung auf Gültigkeit und Sinnhaftigkeit wird hier nicht vorgenommen.
Hinweis: Die Darstellung ist verkleinert, das heruntergeladene Bild ist grösser.
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