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Allgemeine Hinweise:
Ein Kennzeichen muss mindestens drei Stellen aufweisen. Bei realen Kennzeichentafeln macht das Dienstsiegel ein beschriftetes Blech zur amtlichen Urkunde. Aus diesem rechtlichen Grund verzichten wir auf die korrekte Darstellung der Dienstsiegel und stellen stattdessen stilisierte Siegel dar. Beim Einsatz auf Modellfahrzeugen sollte der Unterschied, wenn überhaupt, nur schwer zu erkennen sein. Vor dem Siegel dürfen maximal drei Buchstaben stehen, A-Z sowie Ä, Ö und Ü. Nach dem Kreis müssen ein bis zwei Buchstaben folgen sowie maximal drei Zahlen, die Gesamtlänge des Kennzeichens (erster Teil) darf maximal sechs Stellen haben.
Rote Kennzeichen werden an KFZ-Betreibe und Händler, u. a. für Probefahrten (mit 05 oder 06 beginnend) oder für Oldtimerzulassungen (mit 07 beginnend) ausgegeben. Eine Überprüfung auf Gültigkeit und Sinnhaftigkeit wird hier nicht vorgenommen.
Quellennachweis für die Abkürzungen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg

EU-Händlerkennzeichen Deutschland
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